Gesetzentwurf zu § 219a: Ein fauler Kompromiss zur Verfestigung längst überholter Gesetzgebung

Foto: Juliane Kremberg

Das Kabinett hat heute den Kompromiss der Regierungskoalition zum § 219a gebilligt. Der Humanistische Verband Deutschlands kritisiert diese Entscheidung aufs Schärfste. Der vorgelegte Gesetzentwurf trägt die Handschrift von christlichen Fundamentalisten und selbsternannten Lebensschützern und stellt ein Misstrauensvotum gegenüber Frauen und Ärzt*innen dar.

Der HVD Bundesverband fordert die ersatzlose Streichung des § 219a StGB, der sogenannte Werbung für Abbrüche unter Strafe stellt, sowie einen altersunabhängigen Zugang zu kostenfreien Verhütungsmitteln. Der durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch wird dem selbst gesteckten Ziel nicht ansatzweise gerecht, betroffenen Frauen den Zugang zu Informationen über Schwangerschaftsabbrüche zu erleichtern sowie insbesondere für Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, Rechtssicherheit zu schaffen.

Ungewollt Schwangere und die sie versorgenden Ärzt*innen benötigen weder staatliche Bürokratisierung noch zweifelhafte Studien zum seelischen Befinden nach Abbrüchen, sondern unterstützende Haltung und Maßnahmen des Staates zur Förderung des Selbstbestimmungsrechts im Rahmen der reproduktiven Gesundheit, so eine aktuelle Stellungnahme des HVD-Bundespräsidiums.

“Der als Kompromiss entstandene Gesetzentwurf ist nicht akzeptabel, da er Ärzt*innen in ihrer Informationsbereitstellung nach wie vor stark einschränkt  und ungewollt Schwangeren ein niedrigschwelliger Zugang zu notwendigen Informationen verwehrt bleibt”, erklärt Dr. Ines P. Scheibe, Mitglied des HVD-Bundespräsidiums und Mitgründerin des Bündnisses für sexuelle Selbstbestimmung.

Das sogenannte “Werbeverbot” wurde in Deutschland 1933 von den Nationalsozialisten ins Strafgesetzbuch eingeführt, in der Bundesrepublik blieb das Gesetz erhalten. Als “Werbung” wird jedoch bereits ein Hinweis auf der Homepage einer Arztpraxis angesehen, dass der Eingriff überhaupt angeboten wird. Im November 2017 wurde die Gießener Frauenärztin Kristina Hänel für diese Information zu einer Geldstrafe verurteilt, seitdem wird der Paragraf heftig diskutiert.

“Für Humanist*innen zeigt die aktuelle Diskussion um den § 219a StGB wie Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland nach wie vor gesellschaftlich tabuisiert und kriminalisiert werden, wie die Informationsfreiheit sowie Patient*innenrechte in unserer Gesellschaft beschnitten werden”, so Ines P. Scheibe weiter.

Der Humanistische Verband Deutschlands ist Gründungsmitglied des Bündnisses für sexuelle Selbstbestimmung und hatte bereits im April 2018 in einem breiten Verbändebündnis die Abschaffung des § 219a gefordert und dies im Oktober 2018 in einem Offenen Brief an die Bundesregierung nochmals bekräftigt.

Die vollständige Stellungnahme des Humanistischen Verbandes Deutschlands zum vorgelegten Gesetzentwurf des BMJV finden Sie hier.

100 Jahre Frauenwahlrecht – (k)ein Grund zum Feiern?

Jahrzehntelang hatten Frauen dafür gekämpft, am 12. November 1918 – vor 100 Jahren – wurde ihnen das Wahlrecht endlich zugestanden. Wo stehen wir heute bei der Gleichberechtigung von Frauen und Männern?

Das Frauenwahlrecht wurde viele Jahrzehnte lang gegen bestehende Vorurteile und gesellschaftliche Konventionen von aufgeklärten, mutigen Frauen eingefordert und erkämpft. Am 12. November 1918 wurde es endlich in Deutschland vom Rat der Volksbeauftragten verkündet. Erstmals war es damit möglich, dass auch der weibliche Teil der Bevölkerung sich durch das Wahlrecht aktiv an der Gestaltung der politischen Machtverhältnisse beteiligen und sich für eigene und allgemeine Anliegen und Rechte politisch einbringen konnte.

Es war der erste Schritt auf dem langen Weg der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, der gesellschaftlichen Gleichstellung der Geschlechter. Diese war damit jedoch längst nicht erreicht: Zwar wurde das Wahlrecht für Frauen gesetzlich in der Weimarer Verfassung verankert, dennoch gab es keine einzige Ministerin in der Weimarer Republik.

Wo stehen wir heute bezüglich der Gleichberechtigung bzw. gesellschaftlichen Gleichstellung von Männern und Frauen? Vertreterinnen des Humanistischen Verbandes Deutschlands äußern sich hier zu dem historischen Tag.

Dr. Ines Petra Scheibe, Präsidiumsmitglied des Humanistischen Verbandes Deutschlands und Mitgründerin des Bündnisses für sexuelle Selbstbestimmung:

“100 Jahre Frauenwahlrecht wären ein guter Grund zum Feiern, doch leider gibt es hinsichtlich der Selbstbestimmung von Frauen und der Gleichstellung der Geschlechter in den letzten Jahren auch in Deutschland Stagnation und Rückschritte. Beides wird gegenwärtig von konservativen, national gesinnten Kräften und religiösen Fundamentalisten wieder mehr und mehr in Frage gestellt und bekämpft. Das sollten wir Frauen zusammen mit allen aufgeklärten, demokratischen Menschen nicht zulassen, sondern uns weiter für die vollständige gesellschaftliche Gleichstellung aller Menschen aktiv einsetzen – trotz starkem Gegenwind.”

Foto: Die Hoffotografen
Katrin Raczynski, Humanistischer Verband Berlin-Brandenburg K.d.ö.R.

Katrin Raczynski, Vorstandsvorsitzende des Humanistischen Verbandes Berlin-Brandenburg K.d.ö.R.:

“100 Jahre Frauenwahlrecht: Diese in historischer Perspektive junge Errungenschaft im Kampf um Gleichberechtigung macht deutlich, dass eine heutige Selbstverständlichkeit lang und hart erkämpft werden musste. Die Erinnerung daran sollten wir wachhalten, sie an unsere Töchter weitergeben und uns weiter dafür einsetzen, das heutige Unrecht gegen Frauen zu bekämpfen. Dies wird nur gelingen, wenn wir zusammen stehen, mutig sind, neue Wege gehen und nicht aufhören, uns für die Rechte von Mädchen und Frauen einzusetzen.”

Foto: Ulrike von Chossy
Ulrike von Chossy, Humanistischer Verband Bayern

Ulrike von Chossy, Vize-Präsidentin des Humanistischen Verbandes Deutschlands und pädagogische Bereichsleiterin des Humanistischen Verbandes Bayern:

“100 Jahre Frauenwahlrecht: Da weiß man gar nicht, ob man sich freuen oder schämen muss. Immer noch gibt es nach wie vor Benachteiligungen innerhalb der Geschlechter. Die endlich erfolgte Anerkennung des dritten Geschlechts kann darüber auch nicht hinweg täuschen. Es wird Zeit, dass wir Humanist*innen unser Menschenbild politisch mehr zur Geltung bringen und die Gleichberechtigung aller menschlichen Wesen weiter vorantreiben. Es gibt noch so viel zu tun.”

Foto: Markus Schöllhorn
Hedwig Toth-Schmitz, Humanistischer Verband Rheinland-Pfalz/Saarland.

Hedwig Toth-Schmitz, Vorstandsvorsitzende des Humanistischen Verbandes Rheinland-Pfalz/Saarland:

“Erfreulicherweise spricht hier und heute niemand mehr Frauen die Fähigkeit und das Recht ab, über politische Sachverhalte zu urteilen. Das macht Mut, sich für die Durchsetzung all der anderen Rechte zu engagieren, die in unserer Gesellschaft zwar theoretisch anerkannt, von der Verwirklichung aber noch weit entfernt sind – beispielsweise das Recht, über den eigenen Körper selbst zu bestimmen oder das Recht, für gleiche Arbeit gleich entlohnt zu werden.”

“Jetzt erst recht: Weg mit §219a StGB!”

Der sogenannte Kompromissvorschlag zur Änderung von § 219a StGB (“Werbung für Schwangerschaftsabbruch”), den die Regierungskoalition im Dezember 2018 vorgelegt hat, verbessert die Situation von Ärzt(inn)en, Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und ungewollt Schwangeren in keiner Weise. Deshalb ruft das “Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung”, dem auch die gbs angehört, am 26. Januar zu einem “bundesweiten Aktionstag für die Streichung von § 219a StGB” auf.

Bereits kurz nach der Veröffentlichung des Kompromissvorschlags hatten die drei auf Basis des Paragraphen verurteilten Ärztinnen Kristina Hänel, Nora Szász und Natascha Nicklaus das Papier scharf kritisiert und sich empört darüber gezeigt, dass “aus politischem Machtkalkül und aus Angst vor rechts Frauenrechte so verraten und wir Ärztinnen weiterhin kriminalisiert werden.” gbs-Vorstandssprecher Michael Schmidt-Salomon, der sich in einem rechtsphilosophischen Grundlagenaufsatz intensiv mit der deutschen Gesetzgebung zum Schwangerschaftsabbruch beschäftigt hatte, stimmte dieser Einschätzung ausdrücklich zu: “Der sogenannte Kompromissvorschlag der Bundesregierung ist ein Kniefall vor den Interessen christlicher Lebensschützer und stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen das Verfassungsgebot der weltanschaulichen Neutralität des Staates dar. Die Parlamentarier sollten endlich einsehen, dass private Glaubensvorstellungen in der Gesetzgebung eines demokratischen Verfassungsstaates nichts verloren haben!”

Um den Druck auf die Politik zu erhöhen, ruft das “Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung” am 26. Januar zu einem “kreativen, lauten, bunten Protest” gegen die politische Stagnation und für die Veränderung der Gesetzgebung zum Schwangerschaftsabbruch in Deutschland auf. Demos und Kundgebungen sind u.a. in Berlin, Köln, Münster und München geplant. Weitere Infos dazu finden sich auf der Website des Bündnisses für sexuelle Selbstbestimmung.