Patientenverfügung

Patientenverfügung

Sichern Sie sich Ihr Recht auf Selbstbestimmung, auch bei Unfall und schwerer Krankheit.

Der Humanistische Verband Deutschlands ist seit Jahrzehnten in der Sterbebegleitung tätig. Aufgrund dieser Erfahrung hat die Zentralstelle Patientenverfügung des HVD eigene Patientenverfügungsangebote entwickelt, die eine wirkliche Selbstbestimmung am Lebensende im Blick haben.

Ihre Willenserklärung

Darin können Sie für die Zukunft wirksam Regelungen für medizinische Notsituationen und/oder zum selbstbestimmten Lebensende festlegen. Zum Beispiel können Sie verfügen, dass qualvolle und nur noch leidensverlängernde Maßnahmen unterlassen werden müssen und bestimmte persönliche Wertvorstellungen zu beachten sind. Nur wenn der Willenserklärung nachweislich eine gründliche und individuelle Entscheidungsbildung zugrunde liegt, kann sie später Rechtswirksamkeit gegenüber den behandelnden Ärzten beanspruchen. Deshalb erstellen qualifizierte und geschulte BeraterInnen des HVD auf Wunsch Ihre sogenannte Wertanamnese insbesondere zu Schmerztherapie und Lebensqualität. Entsprechend werden bewährte Formulierungshilfen gegeben und Ihnen ein Textvorschlag für Ihre persönliche Patientenverfügung unterbreitet.

Unser Angebot für Sie

Wir bieten alle Vordrucke der „Standard-Patientenverfügung“ inklusive Vorsorge- und Gesundheitsvollmacht als Ankreuzformular mit Textbausteinen und Erläuterungen zu häufig gestellten Fragen an. Eine persönliche Beratung zu dieser Standard-Patientenverfügung ist für Mitglieder unseres Verbandes kostenfrei. Kosten für Nichtmitglieder auf Anfrage.

Eine weitere Möglichkeit bietet die maßgeschneiderte „Optimale Patientenverfügung“. Die Vordrucke hierzu können über uns bezogen werden. Beide Patientenverfügungen können unsere Mitglieder kostenfrei bei der Zentralstelle Patientenverfügung in Berlin hinterlegen lassen. Alle zwei Jahre werden Sie automatisch an die Aktualisierung erinnert.

Nach BGH-Urteil: Patientenverfügungen überprüfen

Um Verunsicherungen nach dem letzten Beschluss des BGH entgegenzuwirken: Alle von uns vermittelten Patientenverfügungen (die grundsätzlich über das Büro Patientenverfügung des HVD laufen) entsprechen den gesetzlichen Anforderungen. Für alle anderen sei auf den Qualitätscheck der Zentralstelle Patientenverfügung verwiesen: www.patientenverfuegung.de/vorhandene-pv